Antrag GRÜNE gegen Homöopathie – 44. Bundesdelegiertenkonferenz

Stellungnahme der Hahnemann Gesellschaft zur wissenschaftlichen und pharmazeutischen Begründung des Antrages der GRÜNEN gegen Homöopathie bei der Bundesdelegiertenkonferenz im November in Bielefeld.

Stellungnahme der Hahnemann Gesellschaft:

Die Hahnemann Gesellschaft begrüßt die Absicht der GRÜNEN als Grundsätze ihrer Politik wissenschaftliche Fakten wahrzunehmen und diese als Grundlage für politische Gestaltung zu nutzen. Diese Absicht der GRÜNEN steht im Widerspruch zu ihrem am 09.09.2019 verabschiedeten Antrag zur Bundesdeligiertenkonferenz im November gegen Homöopathie. Darin wird entgegen dem aktuellen Stand der Wissenschaft elfmal behauptet, dass es für die Wirkung der Homöopathie keine Evidenz gibt.

Klarstellung: Evidenz für Homöopathie seit 2005

Evidenz für die klinische Wirksamkeit der Homöopathie besteht bereits seit 2005. Entsprechende Quellen finden Sie in der nachfolgenden Liste:

Witt, Claudia M.; Lüdtke, Rainer; Baur, Roland; Willich, Stefan N. (2005): Homeopathic medical practice. Long-term results of a cohort study with 3981 patients. In: BMC public health 5, S. 115. DOI: 10.1186/1471-2458-5-115 .

Macías-Cortés, Emma Del Carmen; Llanes-González, Lidia; Aguilar-Faisal, Leopoldo; Asbun-Bojalil, Juan (2015): Individualized homeopathic treatment and fluoxetine for moderate to severe depression in peri- and postmenopausal women (HOMDEP-MENOP study). A randomized, double-dummy, double-blind, placebo-controlled trial. In: PloS one 10 (3), e0118440. DOI: 10.1371/journal.pone.0118440 .

Kleijnen, J.; Knipschild, P.; ter Riet, G. (1991): Clinical trials of homoeopathy. In: BMJ 302 (6772), S. 316–323. DOI: 10.1136/bmj.302.6772.316 .
Linde, K.; Clausius, N.; Ramirez, G.; Melchart, D.; Eitel, F.; Hedges, L. V.; Jonas, W. B. (1997): Are the clinical effects of homeopathy placebo effects? A meta-analysis of placebo-controlled trials. In: Lancet (London, England) 350 (9081), S. 834–843.

Cucherat, M.; Haugh, M. C.; Gooch, M.; Boissel, J. P. (2000): Evidence of clinical efficacy of homeopathy. A meta-analysis of clinical trials. HMRAG. Homeopathic Medicines Research Advisory Group. In: European journal of clinical pharmacology 56 (1), S. 27–33.

Shang, Aijing; Huwiler-Müntener, Karin; Nartey, Linda; Jüni, Peter; Dörig, Stephan; Sterne, Jonathan A. C. et al. (2005): Are the clinical effects of homoeopathy placebo effects? Comparative study of placebo-controlled trials of homoeopathy and allopathy. In: Lancet (London, England) 366 (9487), S. 726–732. DOI: 10.1016/S0140-6736(05)67177-2 .

Peters, David (2005): Shang et al. carelessness, collusion, or conspiracy? In: Journal of alternative and complementary medicine (New York, N.Y.) 11 (5), S. 779–780. DOI: 10.1089/acm.2005.11.779-1 .

Kiene, Helmut; Kienle, Gunver S.; Schön-Angerer, Tido von (2005): Failure to exclude false negative bias. A fundamental flaw in the trial of Shang et al. In: Journal of alternative and complementary medicine (New York, N.Y.) 11 (5), S. 783. DOI: 10.1089/acm.2005.11.783 .

Rutten, A. L. B.; Stolper, C. F. (2008): The 2005 meta-analysis of homeopathy. The importance of post-publication data. In: Homeopathy : the journal of the Faculty of Homeopathy 97 (4), S. 169–177. DOI: 10.1016/j.homp.2008.09.008 .

Mathie, Robert T.; Hacke, Daniela; Clausen, Jürgen; Nicolai, Ton; Riley, David S.; Fisher, Peter (2013): Randomised controlled trials of homeopathy in humans. Characterising the research journal literature for systematic review. In: Homeopathy : the journal of the Faculty of Homeopathy 102 (1), S. 3–24. DOI: 10.1016/j.homp.2012.10.002 .

Hahn, Robert G. (2013): Homeopathy. Meta-analyses of pooled clinical data. In: Forschende Komplementarmedizin (2006) 20 (5), S. 376–381. DOI: 10.1159/000355916 .

Stand der Grundlagenforschung

In der Grundlagenforschung zeigen eine Reihe auch reproduzierte physikochemischer Untersuchungen mit unterschiedlichen Verfahren, dass sich potenzierte Zubereitungen von Unpotenzierten und von den Lösungsmitteln unterscheiden.

Klein SD, Würtenberger S, Wolf U et al. Physicochemical Investigations of Homeopathic Investigations. A Systematic Review and Biometric Analysis – Part 1. J Altern Complement Med 2018; 24 (5): 409–421

Tournier A, Klein SD, Würtenberger S et al. Physicochemical Investigations of Homeopathic Preparations: A Systematic Review and Bibliometric Analysis-Part 2. J Altern Complement Med 2019, DOI: 10.1089/acm.2019.0064

Regularien des BfArM angemessen

Die Regularien des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte | BfArM sind klar geregelt und richten sich nach der Evidenzpyramide.
Dabei gelten für potenzierte Zubereitungen mit Indikation entsprechende Richtlinien: Die Unbedenklichkeit der Homöopathika muss belegt sein.

Für die Registrierung potenzierter Zubereitungen gelten entsprechende Bestimmungen.

Homöopathika im originären Sinn beanspruchen keine Indikation, da diese nach der Ähnlichkeitsregel verordnet werden. Die individuelle Liste der Krankheitszeichen der Erkrankten wird mit der Liste der Symptome der Arznei, die man durch die homöopathische Arzneimittelprüfungen am Gesunden | HAMP gewonnen hat, abgeglichen.

Diese homöopathische Arzneimittelprüfung ist von den Regularien auf der Ebene von klinischen Studien angesiedelt
Das BfArM hat die Arbeitsweise der Homöopathie verstanden und wird mit den Regularien den Besonderheiten dieser Therapierichtung gerecht. Dabei erfolgt keine bevorzugte Behandlung der Homöopathie sondern eine der besonderen Methodik angemessene.

Diese Regularien zeugen von einem großen Sachverstand und einem angemessenen Umgang mit wissenschaftlichen Inhalten auf Seiten des BfArM.

Fazit der Hahnemann Gesellschaft zur Begründung des Antrages

Wir begrüßen die Bekräftigung des Bekenntnisses der GRÜNEN zu einer Gesundheitspolitik, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert. Um diese Absicht umzusetzen ist es erforderlich, die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu kennen.

Wir benötigen ehrliche Informationen für unsere Patientinnen und Patienten, denn diese verlassen sich auf uns.

Ulrike Fröhlich | Ärztin

Antrag der GRÜNEN zur 44. Bundesdeligiertenversammlung November 2019 Bielefeld

Eingereicht am 09.09.2019 von Tim Niclas Demisch

ANTRAG DER GRÜNEN ZUR BUNDESDELEGIERTENKONFERENZ IM NOVEMBER IN BIELEFELD GEGEN HOMÖOPATHIE:
ECHTER PATIENT*INNENSCHUTZ:

BEVORTEILUNG DER HOMÖOPATHIE BEENDEN!

Einer der Grundsätze unserer Politik ist es, wissenschaftliche Fakten wahrzunehmen und sie als Grundlage für politische Gestaltung zu nutzen. Dabei soll weder die Wissenschaft die Politik bestimmen, noch soll dies umgekehrt der Fall sein.
Aus dieser Grundüberzeugung heraus fordern wir eine Aktualisierung der Grünen Gesundheitspolitik. Wir treten für eine wissenschaftlich fundierte, faktenbasierte und solidarisch finanzierte medizinische Versorgung für alle ein.
Die Finanzierung von nachweislich nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden ist mit diesem Grundsatz unvereinbar.
Eine aktuell sehr breit diskutierte Behandlungsmethode dieser Art ist die Homöopathie, die sich selbst als eine sogenannte Alternativmedizin einordnet, jedoch nicht mit Naturheilkunde verwechselt werden darf. Sie basiert laut eigener Aussage darauf, „Ähnliches mit Ähnlichem“ zu behandeln, was bedeutet, dass ein Krankheitssymptom mit der Substanz behandelt werden soll, welche das gleiche Symptom bei einer gesunden Person hervorrufen kann. In den meisten Fällen wird diese Substanz zur Herstellung eines Homöopathikums mehrfach unter Zugabe von Wasser oder Alkohol verdünnt und nach jedem Schritt stark geschüttelt (sogenannte Potenzierung). Eine Änderung der Wirksamkeit eines Stoffes durch die sogenannte Potenzierung ist nicht nachweisbar. Die häufigste Darreichungsform der Homöopathie sind sogenannte Globuli, Zuckerkügelchen, die mit dem verdünnten und geschüttelten Mittel besprüht werden. Die Verdünnung ist hierbei so stark, dass Moleküle der Ausgangssubstanz nicht mehr nachgewiesen werden können. Neben den Globuli existieren noch weitere Darreichungsformen in der Homöopathie.
Von wissenschaftlicher Seite wurden homöopathische Behandlungsformen sehr ausführlich untersucht: Die fehlende Wirksamkeit homöopathischer Verfahren über den Placebo-Effekt hinaus wurde mehrfach in sehr großen und qualitativ hochwertigen Studien dargelegt. Einige betonen das gesundheitliche Risiko der verspäteten Behandlung durch Symptomverschleppung, wenn Homöopathika bei gefährlichen bzw. chronischen Erkrankungen anstatt eines Medikaments mit pharmazeutischen Wirkstoffen eingenommen werden.
Vor dem Hintergrund dieser eindeutig fehlenden Wirksamkeit verwundert es, dass homöopathische Mittel in Deutschland gegenüber Therapien mit nachgewiesener Wirkung bevorteilt werden. Beispielsweise bedürfen Homöopathika gemäß des gültigen Arzneimittelgesetzes keiner Zulassung, sondern lediglich einer relativ simplen Registrierung, damit sie als Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden dürfen.
Wählen Hersteller*innen von Homöopathika aber trotzdem den Schritt der Zulassung, um Vorteile zu erhalten, bedarf es auch hier nur eines stark vereinfachten Verfahrens ohne wissenschaftlichen Wirkungsnachweis, dem sogenannten Binnenkonsens.
Außerdem unterliegen nahezu alle Homöopathika der Apothekenpflicht. Das würde in der Theorie eine Aufklärung über die wissenschaftliche Betrachtung der Homöopathie durch die Apothekerin oder den Apotheker ermöglichen, führt in der Praxis jedoch nur zur Statusaufwertung der Mittel. Zudem verschreiben bzw. verkaufen manche Ärztinnen und Apothekerinnen Homöopathika, ohne auf die empirisch unbelegte Wirkungsweise über den Placebo-Effekt hinaus hinzuweisen oder schlimmstenfalls, ohne von dieser zu wissen.
Die homöopathische Branche stellt des Weiteren oftmals die Behauptung auf, ihre Mittel würden auch schwerwiegende Krankheiten heilen. All diese Faktoren tragen zur besagten Statusaufwertung von Homöopathika bei, obwohl diese Heilung wissenschaftlich in sehr großer Ausführlichkeit widerlegt ist.
Auch übernimmt die überwältigende Mehrheit der gesetzlichen, solidarisch finanzierten Krankenkassen die Kosten für homöopathische Behandlungen. Versicherte, die eine Krankenkasse wählen wollen, in der sie mit ihren Beiträgen ausschließlich wissenschaftlich plausible Therapien finanzieren, können lediglich zwischen wenigen Kassen mit meist höherem Zusatzbeitrag wählen.
Aus diesen Gründen fordern wir, dass die Sonderrechte der Homöopathie und anderer sogenannter besonderer Therapierichtungen durch das Arzneimittelgesetz, das Fünfte Buch Sozialgesetzbuch und weitere Rechtsvorschriften aufgehoben oder zumindest kritisch überdacht werden.
Diese Forderung beinhaltet, die simple Registrierung und die vereinfachte Zulassung von Homöopathika als Arzneimittel durch eine Zulassung mit wissenschaftlicher Betrachtung wie bei Medikamenten mit nachweisbaren Wirkstoffen zu ersetzen und die Erstattung dieser nachgewiesenermaßen nicht über den Placebo-Effekt hinaus wirksamen Behandlungsmethoden durch die Krankenkassen zu beenden. Dies beides soll nach Ablauf einer Frist auch für bereits auf dem Markt befindliche Homöopathika gelten.
Außerdem fordern wir hinsichtlich der Homöopathie eine verstärkte Aufklärung der Patient*innen, um diese zu schützen. Homöopathika sollen klar mit den wissenschaftlichen Erkenntnissen zu ihrer Wirkung und mit ihren Inhaltsstoffen deklariert werden, wie es bspw. schon in den Vereinigten Staaten von Amerika der Fall ist.
Außerdem sollen Ärztinnen und Apothekerinnen die Patient*innen zur fehlenden Wirkung über den Placebo-Effekt hinaus informieren, bevor sie in der Apotheke ohne ihr Wissen Zuzahlungen zu unwirksamen Mitteln leisten.
Ziel unserer Forderungen soll es aber nicht sein, Menschen, die homöopathische Mittel aus freier Entscheidung und mit dem Wissen über die fehlende Evidenzbasis wählen, unnötig zu benachteiligen. Ein Verbot der homöopathischen Behandlung fordern wir ausdrücklich nicht.
Vielmehr erkennen wir, dass Placebos in gewissen Bereichen auch sinnvoll eingesetzt werden können – insbesondere in Fällen, in denen wirksame Therapien nicht zur Verfügung stehen.
Jedoch müssen auch im Bereich der Placebos für alle Behandlungsmethoden die gleichen gesetzlichen Voraussetzungen und eine dem geringen Aufwand angemessene Preisgestaltung gelten.
Unser hiermit bekräftigtes Bekenntnis zu einer auf wissenschaftlichen Erkenntnissen basierenden Gesundheitspolitik schließt die in vielerlei Hinsicht berechtigte Kritik des Gesundheitssystems und dessen Ökonomisierung nicht aus.

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